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Energieausweise
erstellen in Wien – Kosten für Energieausweis

Gemäß BGBl. 27 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG) ist beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten dem Käufer oder Bestandsnehmer ein Energieausweis vorzulegen.

Was ist eigentlich ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für ein Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte des Hauses sind darin enthalten, wie z.B. der spezifische Heizwärmebedarf, der Primärenergiebedarf, die Kohlendioxidemissionen und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (Standortklima).

Der tatsächliche Energieverbrauch kann natürlich in Abhängigkeit der Gebäudenutzer und ihres Verhaltens von diesem errechneten Energiebedarf abweichen. Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.

Welche Kosten entstehen?

Für die Erstellung eines Energieausweises nach OIB-Richtlinie 6 2019 in vereinfachter Form in Wien und im Umkreis bis 70 km werden für ein herkömmliches Miet- oder Eigentumswohnhaus (Wohnnutzfläche/Geschäftsfläche bis ca. 2.000 m²), abbildbar mit je einem Energieausweis, inklusive Befundaufnahme an Ort und Stelle und Ausfertigung des Passes der Norm der gegebenen Gesetzeslage entsprechend EUR 750,00 exkl. MWSt verrechnet.

Ist die Abbildung mit einem Energieausweis aufgrund der Objektgeometrie bzw. Zonierung (andere Nutzung, Grenzwert > 250 m2) nicht möglich, so fallen für den weiteren Energieausweis EUR 100,00 exkl. MWSt sowie für jedes weitere, auf der Liegenschaft befindliche Objekt mit dem Nutzungsprofil Wohnungen EUR 500,00 exkl. MWSt zur Anrechnung.

 

Kalkulationsgrundlage ist, dass die Angaben am Erfassungsbogen (Punkte 1, 2, 5, 20, 22 bis 30 und 33) – Download) - vonseiten der Hausverwaltung/Hauseigentümer kostenlos an uns übermittelt werden. Sollten seitens der Hausverwaltung/Hauseigentümer keine detaillierten Angaben betreffend Bauteilaufbauten und Haustechnik gemacht werden oder gemacht werden können, erfolgt die Berechnung der Bauteilaufbauten lt. Punkt 5.3.1 und 5.3.2 (Default-Werte) und der haustechnischen Anlagen lt. Punkt 5.4 des OIB-Leitfaden Nr. 6 2019.

Der Energieausweis samt Honorarnote wird im pdf-Format per Email übermittelt.

Die angegebenen Kosten gelten nur beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe (Vermietung) von Gebäuden. 

Der Energieausweis im vereinfachten Verfahren ist nicht für Förderungsansuchen geeignet.

 

Checkliste/Unterlagen für die Erstellung eines Ausweises für Wohngebäude:

Allgemeine Gebäudedaten wie Eigentümer, Nutzungsart, Baujahr des Gebäudes, Anzahl der Wohnungen/Einheiten, Heizung und Warmwasserbereitung, siehe nachstehenden Erfassungsbogen (Punkte, die auszufüllen sind, sind unter dem Punkt "Welche Kosten entstehen" angeführt und am Erfassungsbogen gelb markiert).

Pläne sind für die Erstellung eines Energieausweises im vereinfachten Verfahren grundsätzlich nicht notwendig. Bei Zonierungen sind vom Auftraggeber gegebenenfalls kostenlos elektronisch Pläne im pdf-Format oder in Papierform zur Verfügung zu stellen.

Sollten die erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber (z.B. Pläne) nicht zur Verfügung gestellt werden, so werden EUR 210,00 exkl. MWSt je angefangene Stunde in Rechnung gestellt.

Erfassungsbogen
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